Die NIE ist eine Identifikationsnummer für Ausländer (Número de Identificación de Extranjeros). Spanier haben die NIF-Nummer, die mit der Personalausweisnummer übereinstimmt und auf allen Rechnungen angegeben werden muss. Die NIE benötigt man zu Steuerzwecken, sofern man in Spanien wirtschaftliches Interesse hat, also im Prinzip für alle bürokratischen Vorgänge. Dies kann der Kauf eines Hauses, die Langzeitmiete einer Wohnung, die Kontoeröffnung oder der Antritt einer Arbeitsstelle sein. Wer eine NIE beantragt muss in Spanien resident sein, bzw. einen spanischen Wohnsitz angeben (das kann auch der Wohnsitz eine Bekannten, Freundes oder Familienmitgliedes sein).
Für die Beantragung benötigt man:
- Personalausweis/Reisepass (eine Kopie und das Original)
- einen spanischen Wohnsitz
- eine Arbeit in Spanien/Arbeitsvertrag (nicht zwingend notwendig)
- eine Kopie des ausgefüllten NIE Antrags
- Manche Regionen verlangen auch 2 Passbilder und eine kleine Bearbeitungsgebühr.
Am besten man erkundigt sich direkt bei der zuständigen Polizeiordnungsbehörde, was für die Beantragung einer NIE benötigt wird. In der Regel dauert es ein bis zwei Wochen, bis die NIE ausgestellt ist.
Die einzelnen Nummern im Überblick
N.I.E. -> Identifikationsnummer für Ausländer/Residenten
N.I.F. -> Steuer-/Identifikationsnummer für Spanier (Identisch mit der Personalausweisnummer)
C.I.F. -> Steuernummer für Gesellschaften.